Rehasport nach §44SGB ist in der Alten Ziegelei möglich!
Der Rehasport erfolgt zur Mobilisation, Kräftigung, Stabilisation und Gleichgewichtsverbesserung in der Gruppe als Gruppengymnastik mit Kleingeräten.
Die Verordnung von Rehasport erfolgt durch den Hausarzt oder durch den behandelnden Arzt für orthopädische/chirurgische oder neurologische Beschwerden.
Reha-Sport
Der Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX zählt zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
Sein Ziel ist die langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges.
Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht. Insbesondere nach schweren Erkrankungen/Operationen soll der Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, Krankheitsbeschwerden zu mindern und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Bereits seit über 10 Jahren bietet die Alte Ziegelei "Reha-Sport" und damit die Möglichkeit zur Teilnahme am Reha-Sport in erkrankungsspezifischen Gruppen an.
Speziell ausgebildete Übungsleiter führen täglich Gruppenangebote mit gymnastischen Übungen durch. Eine Übungseinheit umfasst jeweils 45- 60 Minuten.
Der Reha-Sport kann von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden (Muster 56) und muss vorab vom Kostenträger genehmigt werden. In der Regel werden 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten verordnet. Die Kosten dafür tragen die Gesetzliche Krankenversicherung, die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaften.
Ihr Weg zum Rehasport:
1) Chronische Beschwerden - Sie gehen zum Arzt
2) hr Arzt stellt Ihnen die Verordnung 56 für Rehasport aus
3) Die Verordnung 56 wird von der Krankenkasse genehmigt
4) Sie kommen mit der Verordnung zu ins Rücken- und Rehatrainingszentrum der Alten Ziegelei und starten Sie mit Rehasport